Firmung

Der Begriff Firmung stammt aus dem Lateinischen und leitet sich von „confirmatio“ ab. Das bedeutet übersetzt in die deutsche Sprache soviel wie „Bestätigung“ bzw. „Bekräftigung“. Im Gegensatz zur Konfirmation wird die Firmung sehr wohl als Heiliges Sakrament angesehen und gehört folglich zu den sieben Sakramenten der römisch-katholischen Kirche. Genau genommen vollzieht sich die Firmung auch in der altkatholischen sowie in der orthodoxen Kirche. Im Rahmen der anglikanischen Kirche wird die Firmung als sakramentale Handlung gehandhabt.

Die Firmung folgt nach der Erstkommunion und markiert zugleich die offizielle Vollendung der Taufe. Das Dreierlei-Gespann Taufe, Firmung und Eucharistie bildet gemeinsam eine Einheit und fügt sich zu den drei Sakramenten der christlichen Initiation. Diese Trilogie versteht sich als die Kraft und Macht, den Heiligen Geist an den Gläubigen zu übergeben. Der Heilige Geist soll einem gläubigen Menschen dabei helfen und ihn unterstützen, sich fest an Jesus Christus zu binden, den Glauben tief in seinem Wesen zu verankern und die Beziehung zur Kirche zu kräftigen. Man fühlt sich Gott näher und beginnt mit der Firmung genau genommen einen völlig neuen Lebens- und Glaubensabschnitt.

Im Normalfall ist es so, wie bereits erwähnt, dass die Firmung nach dem Empfang der ersten Kommunion stattfindet. Die Ostkirchen handhaben dies jedoch anders: Dort ist es nämlich so, dass sich die Firmung direkt an die Taufe angliedert und erst dann die Erstkommunion gespendet wird. Dies bedeutet, dass die Firmung vor dem Empfangen der Ersten Heiligen Kommunion vollzogen wird. Die römisch-katholische Kirche handhabt dies ähnlich, jedoch nur bei der Erwachsenentaufe. Gläubige Christen, denen die Kindertaufe gespendet wurde, werden im Rahmen einer Extra-Feier gefirmt. Dieser Akt der Firmung kann entweder mit der Erstkommunion direkt verbunden sein oder aber die Erstkommunion wird separat vollzogen und findet nach der Firmspendung statt.

In der deutschen Sprache besteht ein klarer Unterschied der beiden Begrifflichkeiten Firmung und Konfirmation. In den meisten anderen Sprachen sowie auch im Lateinischen wird diesbezüglich nicht differiert.

Voraussetzungen der Firmspendung

Bevor die Firmung gespendet werden kann, muss ein angehender Firmling ein paar wichtige Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Firmling muss getauft sein. Der Grund hierfür besteht darin, dass die römisch-katholische Kirche die Firmung als Vollendung der Taufe ansieht. Hat eine Taufe nie stattgefunden, so kann diese Segenshandlung mittels der Firmung nicht zum Ende geführt werden.
  • Der Firmling muss gewillt sein, das Sakrament der Firmung empfangen zu wollen.
  • Die römisch-katholische Kirche empfiehlt allen Firmlingen, es ist jedoch kein klares Muss, vor der Firmung eine Beichte anzulegen und in diesem Zuge das Bußsakrament zu empfangen.
  • Ein Jugendlicher, der das Sakrament der Firmung empfangen möchte, muss zwischen zwölf und sechzehn Jahren alt sein. Einige schweizerische Gemeinden datieren das Firmalter auf achtzehn Jahre. Der Codex Iuris Canonici hingegen schreibt, dass ein angehender Firmling das siebte Lebensjahr erreicht haben muss.
  • Ist ein Erwachsener beispielsweise nicht gefirmt, so kann dies jederzeit nachgeholt werden – jedoch ausschließlich in Kombination mit der Taufe sowie dem Eintritt in die katholische Kirche.
  • Damit ein Jugendlicher die Firmung empfangen kann, muss er / sie an einer sogenannten Firmvorbereitung, auch Firmkatechese genannt, teilnehmen. Dabei werden die angehenden Firmlinge in Gruppen von 8 bis 15 Personen eingeteilt. Man beschäftigt sich bei der Firmvorbereitung mit unterschiedlichen Glaubensthemen, wodurch unter anderem auch profunde Glaubensinhalte gelehrt und vermittelt werden.

Der Firmspender – Das Heilige Sakrament der Firmung empfangen

Im Rahmen der römisch-katholischen Kirche ist es so, dass die Firmung von einem Bischof gespendet wird. Der Bischof fungiert in diesem Sinne also als sogenannter Firmspender. Ist es beispielsweise nicht möglich, dass die Firmung in einer Kirche durch einen Bischof gespendet wird, so kann dies auch von einem Priester übernommen werden. Dieser benötigt jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs, damit er für die Spendung der Firmung die Erlaubnis und Zulassung erhält.

Ein sogenannter Ortsordinarius, der kirchenrechtlich gesehen einem Diözesanbischof gleichkommt, aber kein echter Bischof ist, spendet das Heilige Sakrament der Firmung in jenem Gebiet und jenen Gemeinden, für das bzw. für die er zuständig ist. Auch im Zuge einer sogenannten Konversion ist es immer der Ortspfarrer und Ortspriester, der die Firmspendung übernimmt.

Tritt der Fall ein, dass sich ein Firmling beispielsweise in Todesgefahr befindet, so ist es jedem Priester gestattet, das Sakrament der Firmung zu spenden; sogar außerhalb seines nicht zuständigen Gebietes bzw. Areals.

Bei anglikanischen Kirchengemeinschaften ist es so, dass die Firmspendung immer ein Bischof übernimmt. In den Ostkirchen ist es hingegen jedem Priester gestattet, diese feierliche Segenshandlung zu übernehmen.

Der Ablauf der Firmung

Die Firmspendung wird im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes vollzogen. Nach römischen Traditionen beginnt der Festgottesdienst der Firmung mit einem Eröffnungsgebet sowie einer anschließenden Erneuerung des Taufversprechens – nun durch die Firmlinge selbst, da dies vor vielen Jahren die Eltern des Täuflings übernommen haben. Im Anschluss daran breitet der Firmspender, in der Regel ein Bischof, die Hände über dem Kopf des Firmlings aus. Es wird gebetet, dass der Heilige Geist zum Firmling käme und ihn im Glauben an die Kirche sowie an Gott bekräftige. Der Firmspender legt seine rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam ein Kreuz auf seine Stirn. Unter Chrisam versteht man genau genommen ein spezielles Salböl, das vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche im Zuge der Chrisammesse geweiht wird. Es ist eine Mischung aus Öl und Balsam.

Während der Firmspender das Kreuz auf die Stirn des Firmlings zeichnet, spricht er folgende Worte: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Dabei legt der Firmpate bzw. die Firmpatin (in Österreich: der Firmged) seine bzw. ihre Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Diese Handauflegung symbolisiert die Unterstützung, die der Firmpate bzw. die Firmpatin dem Firmling auf seinem weiteren Lebensweg zuteilwerden lässt. Im Anschluss daran werden noch ein Gebet sowie ein Segen gesprochen; danach folgt die Eucharistie.