Konfirmation

Das Wort Konfirmation leitet sich vom Lateinischen „confirmatio“ ab, was soviel bedeutet wie „Befestigung“ oder „Bekräftigung“. Man könnte dies so deuten, dass ein Konfirmand bzw. eine Konfirmandin durch seine bzw. ihre Konfirmation im Glauben bekräftigt wird. Genau genommen handelt es sich dabei um einen sehr festlichen und zugleich feierlichen Segensakt im Rahmen der evangelischen Kirche. Die Konfirmation wird auch in der Neuapostolischen Kirche, der Apostolischen Gemeinschaft sowie in der allgemeinen Christengemeinschaft gefeiert. Mit der Konfirmation tritt ein Konfirmand bzw. eine Konfirmandin ins sogenannte kirchliche Erwachsenenalter über. Dies markiert einen einschneidenden Abschnitt im Leben eines jungen Menschen, der Gott wieder ein Stück näher kommt und folglich seinen Glauben festigen und kräftigen kann.

Die Konfirmation bei den Evangelisten ist das Pendant zur Firmung bei den Katholiken – einzig und allein mit jenem feinen Unterschied, dass die Konfirmation nicht als eigenständiges Sakrament angesehen wird; die Firmung hingegen schon. Außerdem gibt es in der deutschen Sprache eine klare terminologische Unterscheidung der beiden Begrifflichkeiten Firmung und Konfirmation; in den meisten anderen Sprachen existiert ein solcher Unterschied nicht.

Die Bedeutung sowie der tiefere Sinn der Konfirmation

Im Rahmen der Geschichte hat es sich so vollzogen, dass die Konfirmation exakt vier Bedeutungen zugeschrieben bekam. Diese seien an folgend näher erläutert:

  1. Konfirmation bedeutet eine gewisse persönliche und individuelle Bestätigung des Heiligen Sakraments der Taufe. Damit wird der christliche Glaube explizit bejaht, wodurch sich die Zugehörigkeit zur Kirche und zum Glauben an Gott ganz offiziell vollzieht.
  2. Konfirmation bedeutet das Ende von kirchlichem Unterrichten und Lehren im Sinne der sogenannten „Lehrbefragung“ und Katechismusprüfung.
  3. Konfirmation bedeutet, dass es erlaubt ist, am Abendmahl teilzunehmen.
  4. Konfirmation markiert einen einschneidenden Abschnitt im Leben, in dessen Zuge sich der Übertritt ins kirchliche Erwachsenenalter vollzieht.

Die Konfirmation und das Kirchenrecht

Hat man als Konfirmand bzw. Konfirmandin die Konfirmation gespendet bekommen, so wird man fortan als mündiges Mitglied der Kirche angesehen. Trotz allem jedoch sind die kirchlichen Rechte als Konfirmierter bzw. Konfirmierte in unterschiedlichen Kirchen sehr different. Hier ein paar Beispiele:

  • In vielen Kirchen, vor allem im Rahmen der lutherischen Kirche, ist es so geregelt, dass nur konfirmierte Personen am Abendmahl teilnehmen dürfen. Wird eine sogenannte offene Kommunion, also eine klassische Eucharistie, oder ein Kinderabendmahl, das heißt ein Abendmahl, bei denen Kindern die Teilnahme am Abendmahl gestattet ist, vollzogen, so wird dieser Sache keine Wichtigkeit mehr zugeschrieben.
  • Unterschiedliche Kirchen gestatten es Konfirmierten, unabhängig von ihrem Alter, Taufpate bzw. Taufpatin zu werden.
  • Im Rahmen ausgewählter Schweizer Kirchen ist die Konfirmation mit dem Stimmrecht bzw. dem aktiven und passiven Wahlrecht kombiniert. Dies bedeutet genau genommen, dass ein beispielsweise ein minderjähriger Mensch, der konfirmiert ist, Synodale oder Kirchenältester werden kann.

Der Ritus der Konfirmation

Wird ein junger Mensch konfirmiert, so vollzieht sich diese feierliche Segenshandlung im Rahmen eines klassischen Festgottesdienstes. Dabei werden die Konfirmanden aufgefordert, ihren Glauben an Gott sowie an die evangelische Kirche zu bekräftigen und in diesem Sinne auch zu festigen. Man spinnt den Faden der Taufe also gekonnt weiter; damals im Zuge der Tauffeier war es ja so, dass die Eltern und Paten in Vertretung für den Täufling den Glauben bejaht und bekannt haben. Nun tun es die Konfirmanden und Konfirmandinnen selbst. Einige Kirchen handhaben dies so, dass die Konfirmanden und Konfirmandinnen das apostolische Glaubensbekenntnis aufsagen müssen. Andere Kirchen wiederum fordern dies nicht; dabei reicht es vollkommen an, am Festgottesdienst der Konfirmation teilzunehmen. Diese Teilnahme gilt folglich als Zeichen und Beweis der „Befestigung“ und „Bekräftigung“ des Glaubens.

Es ist üblich, dass Konfirmanden und Konfirmandinnen ein Konfirmationsspruch aus der Bibel gespendet wird. Dieser soll die jungen Menschen auf ihrem weiteren Lebensweg begleiten. Nach der Segenshandlung durch Handauflegung ist es den Konfirmanden und Konfirmandinnen gestattet, zum ersten Mal am Abendmahl teilzunehmen.

Da die Konfirmation in der Regel mit der ganzen Familie sowie vielen Verwandten, teils auch Bekannten und Freunden, gefeiert wird, gilt dieses religiöse Ereignis in gewisser Weise auch als Familienfest. Es wird gratuliert und beglückwünscht; da dürfen nette und liebe Geschenke natürlich keinesfalls fehlen. Früher waren die erste Uhr (Armbanduhr) oder die Aussteuer typische Präsente – dies aus jedem Grund, da die Geschenke an den Eintritt ins kirchliche Erwachsenenleben angepasst waren.

Es ist eigentlich Tradition, dass Konfirmanden und Konfirmandinnen festliche schwarze Kleidung tragen.

Der Zeitpunkt: Wann werden junge Menschen konfirmiert?

In der Regel ist es so, dass in deutschen Landeskirchen junge Menschen im Alter von rund 14 Jahren konfirmiert werden. Das 14. Lebensjahr ist daher so bestimmend, da jugendliche Mädchen und Jungs ab diesem Zeitpunkt ihre sogenannte Religionsmündigkeit erreicht haben. Dies bedeutet, dass sie fortan selbst entscheiden können, welcher Religion und Religionsgemeinschaft sie angehören möchten.

Viele Landeskirchen orientieren sich auch heute noch nach alten Traditionen, wodurch die Konfirmation oftmals noch am Palmsonntag stattfindet. Die meisten deutschen Landeskirchen hingegen folgen anderen Regelungen. Demnach werden Konfirmanden und Konfirmandinnen im Rheinland sowie in Westfalen immer zwischen Ostern und Pfingsten konfirmiert.

Die Schweizer Landeskirchen halten daran fest, dass ihre Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 16 Jahren konfirmiert werden. Dieser Zeitpunkt markiert gleichzeitig den Abschluss der verpflichtenden Schulzeit, was praktisch mit dem Eintritt ins Erwachsenenleben einhergeht. Da gegen Ende des 20. Jahrhunderts eingeführt und festgelegt wurde, dass ein Schuljahr im Sommer endet, hat die feierliche Segenshandlung der Konfirmation am Palmsonntag an Bedeutung verloren. Daher werden Konfirmationen folglich eher im Frühsommer vollzogen.

Im Rahmen der sogenannten Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist es zulässig, dass Jugendliche das ganze Jahr über konfirmiert werden können.